Der Corporate Governance Monitor 2024 präsentiert die Vergleichsergebnisse in Bezug auf Corporate Governance Indikatoren und stellt damit einen Orientierungsrahmen für die theoretische und praktische Diskussion zur Ausgestaltung von Corporate Governance Strukturen zur Verfügung. In diesem vierten – noch umfangreicheren – Bericht werden 224 kapitalmarktorientierte Unternehmen in Österreich und Deutschland analysiert und es werden insbesondere Kennzahlen zum Aufsichtsrat, zur Vergütungs- und Diversitätsstruktur des Vorstandes und Aufsichtsrates, Daten zur Abschlussprüfung, Daten zu den Qualifikationen von Aufsichtsratsmitgliedern in Österreich, sowie Analysen der Vergütungsberichte („Say on Pay“) gezeigt. Als Ergebnisse seien beispielsweise die folgenden Punkte genannt:
- Aufsichtsrat und Ausschüsse: Ein großer Teil der Arbeit erfolgt weiterhin in Ausschüssen; die Anzahl der Aufsichtsratssitzungen liegt wie in der letzten Analyse im Median bei 6 und damit über den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Ausschussstrukturen wurden weiter ausgebaut: im Median sind nun 4 statt 3 Ausschüsse eingerichtet, und 89 % aller Unternehmen haben mindestens einen zusätzlichen Ausschuss neben dem Prüfungsausschuss. Die Ausschusssitzungen stiegen von 10 auf 12 pro Jahr, wobei sie bei sehr großen Gesellschaften die Plenarsitzungen zum Teil um das Dreifache übersteigen.
- Diversität in Führungsorganen: Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt im Median 33,3 %.und 92 % aller Unternehmen weisen mindestens eine Frau im Gremium auf. 61 % der 2023 neu bestellten Aufsichtsräte sind weiblich, womit sich der starke Nachholeffekt der Vorjahre leicht abschwächt, aber international weiterhin ein Spitzenwert erreicht wird. Auf Vorstandsebene können inzwischen 51 % der analysierten Unternehmen mindestens eine Frau vorweisen – ein deutlicher Anstieg gegenüber 36 % zwei Jahre zuvor.
- Alter im Aufsichtsrat: Das Durchschnittsalter der Aufsichtsratsmitglieder liegt nun bei 58 Jahren, das der Vorsitzenden bei 65 Jahren. Im Untersuchungsjahr wurden 3–7 % der Mandate neu besetzt; deren Medianalter beträgt 54 Jahre, sodass eine Verjüngung – ähnlich wie 2022 – nicht mehr erkennbar ist. Lediglich rund 3 % aller Mitglieder sind jünger als 40 Jahre.
- Vergütung des Aufsichtsrats: Nach einem modernen Verständnis des Aufsichtsrats hat dieser über eine Kontrollfunktion hinaus auch noch eine Fülle an weiteren Funktionen – bspw. besonders eine wichtige Funktion bei strategischen Weichenstellungen. Für die Erfüllung der breiten Aufgaben muss eine angemessene Vergütung erfolgen. Gemessen an der durchschnittlichen Vorstandsvergütung liegt die Gesamt-Aufsichtsratsvergütung nun bei 57 % (VJ 45 %). Während DAX-40-Unternehmen 91 % erreichen, verharren österreichische Emittenten bei knapp 30 %, sodass die Schere zwischen Vorstand und Aufsichtsrat trotz Verbesserung weiterhin deutlich ist.
- Abschlussprüfer: Der Markt wird nach wie vor von den Big 4 dominiert; allerdings ist der EY-Anteil in Deutschland nach dem APAS-Sanktionsbescheid deutlich zurückgegangen, sodass „Sonstige“ erstmals seit 2019 mehr als 15 % Marktanteil erzielen. Die Medianhonorare für die Abschlussprüfung steigen wieder auf 1 248 TEUR; die Bandbreite reicht von 376 TEUR bei österreichischen Anleiheemittenten über 493 TEUR bei österreichischen Aktienemittenten bis zu 15 100 TEUR im DAX 40 und 1 161 TEUR im deutschen Non-DAX-Segment. Der Anteil nicht prüfungsbezogener Leistungen sank weiter auf 13,9 % (VJ 17,4 %).
- Vergütungssysteme: Bei einer detaillierteren Analyse der Vergütungspolitiken wird offensichtlich, dass in Österreich im Vergleich zu Deutschland deutlich weniger Unternehmen langfristige Vergütungskomponenten implementieren. Es zeigt sich weiteres, dass Nachhaltigkeitsaspekte in Österreich als auch Deutschland eher in kurzfristigen Boni verankert wurden. Zudem bleiben Vergütungsberichte beider Länder schwer vergleichbar, was die „Say-on-Pay“-Analyse erschwert.
Damit liefert der Corporate Governance Monitor 2024 erneut einen präzisen quantitativen Rahmen für die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Diskussion in Österreich und Deutschland.